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Satzung

1. Company name

1. Unternehmensname

Der Name des Unternehmens lautet Tradedoubler Aktiebolag. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft.

2. Sitz der Gesellschaft

2. Registered office

Der eingetragene Firmensitz des Unternehmens befindet sich in der Kommune Stockholm.

3. Activities

3. Aktivitäten

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Entwicklung, Implementierung und der Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen und Software in den Bereichen Internet, Extranet, E-Commerce, Management, Marketing und Unternehmensbetrieb sowie die Ausübung damit kompatibler Tätigkeiten.

4. Aktienkapital

4. Share capital

Das Aktienkapital muss mindestens 9.000.000 SEK und höchstens 36.000.000 SEK betragen.

5. Aktienanzahl

5. Number of shares

Die Anzahl der Aktien der Gesellschaft muss mindestens 22.500.000 und darf höchstens 90.000.000 betragen.

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Aktien können in zwei Klassen ausgegeben werden: Stammaktien und Aktien der Klasse C. Stammaktien können bis zu einer Höchstzahl von 90.000.000 und Aktien der Klasse C bis zu einer Höchstzahl von 90.000.000 ausgegeben werden.

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Die Aktien der Klasse C sind nicht dividendenberechtigt. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft haben die Aktien der Klasse C den gleichen Anspruch auf das Vermögen der Gesellschaft wie die anderen Aktienklassen, jedoch höchstens bis zur Höhe des Quotenwerts der Aktie, der am Tag der Ausschüttung mit einem Zinssatz von STIBOR 30 Tage mit einem zusätzlichen Prozentpunkt ab dem Tag der Zahlung des Zeichnungspreises berechnet wird. Der STIBOR 30 Tage wird am ersten Geschäftstag eines jeden Kalendermonats festgelegt.

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Beschließt die Gesellschaft die Ausgabe neuer Stammaktien und Aktien der Klasse C gegen ein anderes Entgelt als eine Sacheinlage, so hat jeder Inhaber von Stammaktien und Aktien der Klasse C ein Vorzugsrecht auf die Zeichnung neuer Aktien derselben Klasse im Verhältnis zu der Anzahl der von ihm gehaltenen alten Aktien (primäres Vorzugsrecht). Aktien, die nicht mit primären Vorzugsrechten gezeichnet werden, werden allen Aktionären der Gesellschaft zur Zeichnung angeboten (subsidiäre Vorzugsrechte). Ist die Zahl der auf diese Weise angebotenen Aktien geringer als die Zahl der mit subsidiären Vorzugsrechten gezeichneten Aktien, so werden die Aktien unter den Zeichnern im Verhältnis zur Zahl der bereits gehaltenen Aktien oder, soweit dies nicht möglich ist, durch das Los verteilt.

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Sollte die Gesellschaft eine Ausgabe neuer Aktien beschließen, die ausschließlich aus Stammaktien oder Aktien der Klasse C besteht, und zwar gegen ein anderes Entgelt als eine Sacheinlage, so haben alle Aktionäre, unabhängig von der Art der gehaltenen Aktien, ein Vorzugsrecht auf die Zeichnung neuer Aktien im Verhältnis zu der Anzahl der zuvor gehaltenen Aktien.

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Die Bestimmungen über das Vorzugsrecht gelten sinngemäß für Neuemissionen von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen und beeinträchtigen nicht die Möglichkeit, eine Emission zu beschließen, bei der auf das Vorzugsrecht der Aktionäre verzichtet wird.

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Wird das Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht und werden dabei neue Aktien ausgegeben, so werden die neuen Aktien im Verhältnis zu den bereits gehaltenen Aktien der gleichen Gattung ausgegeben. In diesem Fall berechtigen die alten Aktien einer bestimmten Gattung zum Bezug neuer Aktien derselben Gattung. Die Möglichkeit, Aktien einer neuen Gattung im Wege der Ausgabe von Gratisaktien auszugeben, wird durch die vorgenannte Bestimmung nach einer entsprechenden Satzungsänderung nicht beeinträchtigt.

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Eine Herabsetzung des Aktienkapitals, jedoch nicht unter das Mindestaktienkapital, kann auf Antrag der Inhaber von Aktien der Klasse C und auf Beschluss des Verwaltungsrats oder der Hauptversammlung der Gesellschaft durch Rücknahme von Aktien der Klasse C erfolgen. Der Antrag eines Aktionärs ist schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten, und der Verwaltungsrat wird in dieser Angelegenheit unverzüglich tätig. Nach einem Herabsetzungsbeschluss wird ein dem Herabsetzungsbetrag entsprechender Betrag den Eigenkapitalrücklagen der Gesellschaft zugeführt, sofern die erforderlichen Mittel vorhanden sind.

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Die Rücknahmezahlung je Anteil der Klasse C entspricht dem Quotenwert des Anteils, der pro Tag mit einem Zinssatz von STIBOR 30 Tage mit einem Aufschlag von einem Prozentpunkt ab dem Tag der Zahlung des Zeichnungspreises berechnet wird. Der STIBOR 30 Tage wird erstmals am Tag der Zahlung des Zeichnungspreises festgelegt.

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Nach der Bekanntgabe des Rücknahmebeschlusses erhalten die Inhaber, die die Rücknahme beantragt haben, unverzüglich die Zahlung für die Aktie oder, falls eine Genehmigung des schwedischen Handelsregisteramts oder eines Gerichts erforderlich ist, nach der Mitteilung, dass die endgültige Entscheidung eingetragen wurde.

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Aktien der Klasse C, die von der Gesellschaft gehalten werden, können auf Beschluss des Verwaltungsrats in Stammaktien umgewandelt werden, sofern die Aktien der Klasse C von der Gesellschaft gehalten werden. Unmittelbar danach meldet der Verwaltungsrat die Umklassifizierung dem schwedischen Gesellschaftsregisteramt (Sw. Bolagsverket) zur Eintragung. Die Umklassifizierung ist vollzogen, wenn sie registriert und im schwedischen Zentralverwahrer vermerkt wurde.

6. Board of directors

6. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens vier (4) und höchstens neun (9) Mitgliedern.

7. Wirtschaftsprüfer

7. Auditors

Die Gesellschaft muss über einen oder zwei Wirtschaftsprüfer mit oder ohne Stellvertreter verfügen. Als Wirtschaftsprüfer kann auch eine eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt werden.

8. Notice

Die Einladung zur Teilnahme an Aktionärsversammlungen erfolgt durch Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Website des Unternehmens. Die Einladung wird in Dagens Industri bekannt gegeben.

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Ein Aktionär, der an einer Aktionärsversammlung teilnehmen möchte, muss dies der Gesellschaft spätestens an dem in der Einberufung genannten Tag mitteilen. Dieser Tag darf nicht auf einen Sonntag, einen anderen Feiertag, einen Samstag, Mittsommerabend, Heiligabend oder Silvester fallen und auch nicht früher als fünf Werktage vor der Versammlung liegen.

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Aktionäre dürfen Assistenten zur Hauptversammlung nur mitbringen, wenn der Aktionär der Gesellschaft die Anzahl der Assistenten wie oben beschrieben mitteilt.

9. Themen der Jahreshauptversammlung

9. Matters at the annual meeting

Die Jahreshauptversammlungen finden jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt.

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Der Vorsitzende des Vorstands oder eine vom Vorstand bestimmte Person eröffnet die Aktionärsversammlung und leitet die Verhandlungen bis zur Wahl eines Vorsitzenden durch die Hauptversammlung.

10. Geschäftsjahr

10. Financial year

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

11. Stichtagregelung

11. Record date provision

Die Aktien des Unternehmens werden in einem Stichtagsregister gemäß dem Gesetz (1998:1479) über die Registrierung von Finanzinstrumenten eingetragen.

12. Collection of proxies and postal voting

12. Einholung von Vollmachten und Briefwahl

Der Vorstand kann Vollmachten gemäß dem in Kapitel 7, Abschnitt 4, zweiter Absatz des schwedischen Gesellschaftsgesetzes (2005:551) beschriebenen Verfahren einholen.

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Der Vorstand kann vor einer Aktionärsversammlung beschließen, dass die Aktionäre berechtigt sind, vor der Aktionärsversammlung per Briefwahl abzustimmen.

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