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Einhaltung der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben nun den gleichen Gesetzestext zum Schutz personenbezogener Daten. Ziel dieser Verordnung ist es, Einzelpersonen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und sicherzustellen, dass Organisationen bei der Erfassung personenbezogener Daten über geeignete Prozesse und Systeme verfügen. Organisationen, die sich nicht an die Datenschutzbestimmungen halten, können mit hohen Strafen belegt werden.

Einige der grundlegenden Datenschutzprinzipien

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Organisationen müssen nachweisen, dass die DSGVO eingehalten wird.

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Personenbezogene Daten dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die nicht dem Zweck entspricht, für den sie erhoben wurden. Die Informationen über den Zweck sollten verständlich und leicht zugänglich sein.

Nur diejenigen, die Zugang zu den personenbezogenen Daten benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, sollten Zugang zu diesen Daten haben. Datenschutz durch Technik und Datenschutz durch Voreinstellungen.

Rechenschaftspflicht

Zweckbindung

Autorisierung

So stellt Tradedoubler die Einhaltung der DSGVO sicher

Mit Hilfe externer DSGVO-Experten haben wir unsere Dokumentation über personenbezogene Daten einschließlich der Datenschutz-Folgenabschätzungen und aller funktionalen Richtlinien aktualisiert. Wir haben Datenverarbeitungsverträge mit unseren Datenverarbeitern unterzeichnet. Die Publisher von Tradedoubler sind unsere Unterauftragsverarbeiter und wir haben unsere Publisher-Vereinbarung an die DSGVO angepasst. Unsere Richtlinien, die DSGVO-Dokumentation, der Zugriff auf personenbezogene Daten, die Aufbewahrungsfristen und die Bearbeitung von Anfragen von Einzelpersonen (betroffene Personen, Werbetreibende, Publisher, Tradedoubler-Mitarbeiter und Bewerber) wurden überprüft und angepasst, um der DSGVO gerecht zu werden. Alle Mitarbeiter haben eine DSGVO-Schulung absolviert und es wurde ein Standard-DPA-Anhang für unsere Inserenten entwickelt, den Sie unten finden.

 

Aktualisierte Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) für unsere Marken >>

Unsere aktualisierte und DSGVO-angepasste Publisher-Vereinbarung >>

 

 

Wenn du die geänderten Bedingungen nicht akzeptierst, musst du die Nutzung unseres Dienstes unverzüglich einstellen.

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Informationen zur Einwilligung der Besucher findest du in unserer Publisher-Vereinbarung >>

 

 

Bestellter Datenschutzbeauftragter für die Tradedoubler Gruppe:

dpo@tradedoubler.com

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